Für die Erteilung mündlicher oder schriftlicher Fachauskünfte,
die Erstellung von Gutachten und für sonstige Tätigkeiten
betragen die Gebühren je Halbstunde Zeitaufwand (eine angefangene
halbe Stunde wird als volle Halbstunde gerechnet) bei Beanspruchung:
- einer wiss. Fachkraft (höherer Dienst) DM 45.-
- einer geprüften Fachkraft (gehobener Dienst) DM 40.-
- einer Verwaltungskraft (mittlerer und einfacher Dienst) DM 30.-
Bei genealogischen Auskünften aus Datenbanken wird pro Datensatz ein Festbetrag von DM 15.- erhoben.
Kopien:
- Austellung einer Urkunde DM 10.-
- Beglaubigung DM 5.-
- Bürokopie DIN A4: DM 0.60, DIN A3: DM 1.20
- beglaubigte Kopie eines Eintrages von Microfiches DM 8.-
Ohne Gewähr!